• Streit mit dem Vermieter?
  • Ihr Vermieter hat Ihnen schon wieder die Miete erhöht?
  • Sie sind der Auffassung, die Schönheitsreparaturklausel
    (oder auch jede andere Klausel im Mietvertrag) ist unwirksam?
  • Ihr Vermieter zahlt Ihnen nach Auszug die Kaution nicht zurück?

Kommen Sie zu uns, bevor Ihr Vermieter die Forderung gerichtlich geltend macht oder Ihr Geld auf Nimmerwiedersehen im Geldbeutel des Vermieters verschwindet. Oft lassen sich auch schon außergerichtlich solche Streitigkeiten beilegen.

Und wenn das nicht gelingt, wehren wir unberechtigte Ansprüche konsequent ab, oder setzen Ihre Forderung für Sie durch.

  • Streit mit dem Mieter?
  • Sie haben einen Mieter, der ständig zu spät oder gar nicht die Miete zahlt?

Ihr Mieter kommt seinen vertraglichen Pflichten im Mietverhältnis nicht nach? Er macht keine Kehrwoche, hat ständig Streit mit den Mitbewohnern?

Kommen Sie zu uns, wir setzen auch in einem solchen Fall Ihre Ansprüche durch. Je nach Fallgestaltung zunächst außergerichtlich, oder wenn das nicht erfolgversprechend ist, auch gleich auf gerichtlichem Wege.

Wenn es sein muss, übernehmen wir für Sie den Ausspruch der fristlosen Kündigung und erheben in der Folge die Räumungsklage für Sie. Und zu guter Letzt setzen wir auch noch Ihren gerichtlich erstrittenen Räumungsanspruch durch.

Kommen Sie zu uns, bevor es zu spät ist. Warten kann gerade im Mietrecht sehr teuer werden.