Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist inzwischen leider gängige Praxis geworden und kann sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deshalb sollte bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen sofort reagiert werden. Die Chance, noch an Geld zu kommen, ist umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Aus Erfahrung kann man sagen: Je älter die Forderung ist, desto geringer ist die Chance, sie beizutreiben. Außerdem hat sich gezeigt, dass ein Schuldner in aller Regel versucht, den Gläubiger zu befriedigen, der am lästigsten ist.

Natürlich kann das eigene Büropersonal mit dem Forderungsmanagement betraut werden, jedoch ist das Inkassomanagement durch das eigene Personal regelmäßig die teuerste und schlechteste Lösung, um Forderungen zu realisieren. Es werden kostenintensive Arbeitskräfte gebunden, die darüber hinaus grundsätzlich nicht über das notwendige Fachwissen und Erfahrungen verfügen. Eine Erstattung der angefallenen Kosten für die Arbeitskräfte durch den Schuldner, erfolgt in der Regel nicht

Durch die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei wird erst einmal geprüft, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Hier wird man umfassend über die Risiken aufklärt und eventuell bei einer zweifelhaften Forderung oder einer Forderung gegen insolvente Schuldner, nach Abwägung der Chancen, von einer Geltendmachung abraten, unter dem Motto „schlechtem Geld wirft man kein gutes hinterher!“.

Außerdem liegt bei einem Rechtsanwalt „alles in einer Hand“: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung, Zahlungsüberwachung. Diese Art der Durchführung ist somit effizient und zeitsparend; gerade weil die Verfahrensabläufe an den Gerichten eine immer größere Zeitdauer in Anspruch nehmen. Die Zahlungseingänge, Fristen und Nebenkosten können mit Hilfe spezieller Software effektiv überwacht werden, und es gehen keine berechtigten Nebenkosten mehr verloren. Die Gläubiger müssen sich um die Verwaltung ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit.

Bleibt schließlich die Kostenfrage! Die Kosten beim Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind in der Regel vollumfänglich vom Schuldner an den Gläubiger zu erstatten.